Elektive Eingriffe in Klinik und MVZ
Bundesgerichtshof: GOÄ gilt auch für ambulante ärztliche Leistungen im Krankenhaus
Weil eine Klinik nach einem elektiven Eingriff den vereinbarten Pauschalpreis nicht detailiert nach GOÄ aufschlüsseln wollte, muss sie das bereits geleistete Honorar an den Patienten zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.