Landessozialgericht München
Abrechnungsausschlüsse gelten auch über Praxisgrenzen hinweg
Wenn Ärzte in mehreren Praxen tätig sind, kommt ihnen eine besondere Verantwortung bei der Abrechnung zu. Fehler könnten den betroffenen Einrichtungen erheblich schaden, urteilt das Sozialgericht München.