Positionspapier von Fachgesellschaften

AWMF: Reformen künftig nur evidenzbasiert angehen

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften erinnert Gesundheitspolitiker daran, was nach den Wahlen auf der Agenda stehen sollte. Ein Punkt ist dabei: die Evidenzbasierung.

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Karrierepfade für Ärzte, die in der Wissenschaft arbeiten und eine intensivere Ausbildung von Medizinstudierenden in Lehrpraxen – das braucht die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020.

Karrierepfade für Ärzte, die in der Wissenschaft arbeiten und eine intensivere Ausbildung von Medizinstudierenden in Lehrpraxen – das braucht die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020.

© ronstik / stock.adobe.com

Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erinnert in einem Positionspapier Gesundheitspolitiker daran, dass in der kommenden Legislaturperiode die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 ansteht.

Hierfür müssten ausreichend Mittel bereitgestellt werden – einerseits für eine intensivere Ausbildung von Medizinstudierenden in der ambulanten Medizin in Lehrpraxen und Hochschulambulanzen, andererseits für den Aufbau von Karrierepfaden für wissenschaftlich tätige Ärzte. Als dringlich wird auch eine Revision des Wissenschafts-Zeitvertragsgesetzes bezeichnet, um den Beschäftigten im akademischen Mittelbau langfristige Karriereperspektiven zu geben.

Die AWMF betont in ihrem Papier die Bedeutung von Leitlinien für die Zusammenfassung des medizinischen Wissens auf dem jeweils aktuellen Stand. Hier habe der Bund in der laufenden Legislatur mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz begonnen, die Erstellung qualitätsgesicherter Leitlinien finanziell zu unterstützen. Dieser Prozess müsse für den Zeitraum 2021 bis 2025 verstetigt werden, fordert die Arbeitsgemeinschaft, der 179 Fachgesellschaften angehören.

Regulatorische Vorgaben für Studien vereinfachen

Verbesserungen mahnt die AWMF auch bei den Rahmenbedingungen für die Gesundheitsforschung an. Die deutsche und europäische Gesetzgebung habe in den vergangenen Jahren zunehmende Hürden für die klinische Forschung errichtet, heißt es in dem Papier.

Nötig sei es daher, die regulatorischen Vorgaben für explorative Studien zurückzufahren – beispielsweise durch die bundesweit gültige Akkreditierung bestimmter Forschungsmethoden. Auf die Agenda des Gesetzgebers gehöre auch der geregelte Zugang zu Registerdaten, inklusive der Routinedaten der Kostenträger.

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Als Leitplanke für eine künftige Bundesregierung plädiert die AWMF dafür, der Gesetzgeber müsse bei Reformen „anhand überprüfbarer Fakten“ nachweisen, dass die gesetzgeberischen Schritte „ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ sind.

Bei Themen wie Infektionsschutz, Leitlinien oder Ausbildung sei es in der zu Ende gehenden Legislatur zu einem „konstruktiven Dialog“ mit Vertretern aus Bund, Ländern und Selbstverwaltung gekommen. Dieser sollte ausgebaut werden – auch durch „angemessene“ Berücksichtigung der in den Fachgesellschaften vorhandenen Kompetenzen. (fst)

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